Verlage: Leistungsschutzrecht könnte scheitern

Bundeskartellamt in Bonn

Auf Druck der Verlage hat der Bundestag das „Leistungsschutzrecht“ beschlossen. Es verpflichtet Suchmaschinen, Geld an Verlage zu zahlen, wenn sie längere Auszüge aus Online-Artikeln veröffentlichen. Die Verwertungsgesellschaft der Presseverlage sieht noch immer einen Missbrauch von Googles Marktmacht.

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