Kant und Menschenrechte


Die "Bauanleitung"

Referat für Religion Kl. 11


von Patrick Bernau 1998


Obwohl der deutsche Philosoph Immanuel Kant selbst kaum Schriften zum Thema "Menschenrechte" hinterlassen hat, sind seine Aussagen über Menschenwürde und Freiheit so zentrale Gedanken, daß sie auch in diesem Themenkomplex berücksichtigt werden sollten.

Doch zunächst zur Person: Kant wurde am 22.4.1724 geboren und starb am 12.2.1804. Königsberg war die zentrale Stadt in seinem Leben. Nicht nur seine Geburt und sein Tod fanden dort statt, er war auch Professor für Logik und Metaphysik an der dortigen Universität. Doch die Tatsache, daß er nicht viel von der Welt gesehen hatte, war nicht unbedingt ein Nachteil, war Königsberg doch eine große und weltoffene Stadt, in der man viele Leute treffen konnte.
Seine Hauptwerke waren die "Kritik der reinen Vernunft" (1781), "Kritik der praktischen Vernunft" (1788) und "Kritik der Urteilskraft" (1790). Durch sie erreichte er sein Ansehen als einer der größten Vertreter der Aufklärung, an deren Ende diese Schriften standen.

Konkrete Aussagen über Menschenrechte findet man bei Kant, wie bereits gesagt, kaum. Jedoch bieten sich, ausgehend von seinen anderen Schriften, genug Ansatzpunkte, um eigene Aussagen zu entwickeln. Hierfür ist jedoch Kenntnis seiner Theorien nötig, die ich zuerst erläutern will:

Kant betont in seiner Philosophie, daß sich die Welt, wie sie eigentlich ist, sich ganz erheblich von dem unterscheidet, wie Menschen sie wahrnehmen.
Beispielsweise sind Raum und Zeit spezielle Attribute der menschlichen Wahrnehmungsweise. Sie sind nicht Eigenschaften der Welt an sich.
Somit ist unser Erleben der Welt durch unser Bewußtsein stark verzerrt oder eingeschränkt.

Doch Raum und Zeit sind laut Kant nicht die einzigen Wahrnehmungsattribute, die erst im menschlichen Bewußtsein geschaffen werden. Eine weitere "Spezialität" unserer Wahrnehmung ist das Kausalgesetz: Der Mensch denkt in Ursache-Wirkungs-Zusammenhängen, die so in der eigentlichen Welt nicht existieren.

Der Mensch erlebt die Welt somit nicht, wie sie wirklich ist, sondern durch das Bewußtsein verfremdet. Er erlebt nur einen Teil der Welt, Objektivität ist ihm verschlossen. Daher sind eindeutige Beweise für die metaphysischen Fragen wie "Gibt es Gott?" oder "Woher kommt die Welt?" dem Menschen unmöglich.
Dennoch sind diese Fragen Bestandteil der Menschheit, denn - als Folge des Kausalgesetzes - wird zu der Wirkung "Welt" eine Ursache gesucht.

Von diesem Kausalgesetz ist jeder Mensch auch abhängig, denn er ist ein Sinnwesen. Dies äußert sich in Instinkt- und Triebhandlungen sowie Emotionen.
Er ist aber auch ein Vernunftwesen. Kant sieht eine praktische Vernunft, vor allem für den moralischen Bereich. Diese praktische Vernunft kann Recht und Unrecht unterscheiden, denn sie ist die "Schnittstelle" zwischen dem Menschen und dem Moralgesetz. Das Moralgesetz - oder auch kategorischer Imperativ genannt - ist allgemeingültig für alle Menschen.
Es besagt, daß man immer so handeln soll, daß man sich wünschen kann, die Regel, nach der man handelt, würde allgemeingültiges Gesetz. (Kant wörtlich: "Handle nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, daß sie ein allgemeines Gesetz werde." - "Handle so, als ob die Maxime deiner Handlung durch deinen Willen zum allgemeinen Naturgesetze werden sollte" - "Handle so, daß du die Menschheit, sowohl in deiner Person als in der Person eines jeden anderen, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst.")
Nur wer sich selbst zur Einhaltung dieses Moralgesetzes verpflichtet - unter der Voraussetzung, daß er sich ihm auch zum persönlichen Nachteil unterwirft - ist wirklich frei.
Wer nämlich das Kausalgesetz überlagern kann, benutzt seine praktische Vernunft und hat somit einen freien Willen. Er schafft nun selbst die Gesetze, nach denen er lebt.
(Übrigens ist bei Sokrates eine ähnliche Aussage zu finden. Der Grieche meint, daß aus der Erkenntnis des Guten zwangsläufig richtiges Handeln entsteht.)

Es zeigt sich somit, daß Kant voll und ganz ein Kind seiner Zeit, der Aufklärung, war, denn durch die oben genannten Thesen zieht sich die Subjektivität wie ein roter Faden. Dadurch, daß jeder einzelne Mensch Raum und Zeit in seinem Bewußtsein schafft, beeinflußt er die Welt, meint Kant. Auch schafft sich jeder freie Mensch seine Gesetze selbst (während der unfreie, nicht denkende Mensch triebgesteuert bleibt).
So ist es also unsere Aufgabe, aus diesem gegebenen Menschenbild persönliche Schlußfolgerungen über Menschenrechte zu ziehen.

Zur Menschenwürde äußert sich Kant allerdings noch eindeutig. Er meint, daß die Würde dem Menschen nicht angeboren ist. Nur dadurch, daß er sich dem Moralgesetz verpflichtet und frei wird, ist es dem Menschen möglich, seine Würde zu erlangen.
Kant sieht also, ebenso wie andere Philosophen, den freien Menschen als untrennbar mit seiner Würde verbunden. Allerdings ist für ihn nicht jeder Mensch frei, so daß Menschen, die dem kategorischen Imperativ nicht folgen, keine Würde besitzen.

Hier sind nun einige Beispiele für mögliche Schlußfolgerungen aus diesen Aussagen:

  • Für Gesetzesbrecher läßt sich sowohl der Verlust der Menschenwürde als auch Straffreiheit folgern. Der Würdeverlust ließe sich damit begründen, daß Kriminelle nicht nach dem Moralgesetz handeln. Andererseits könnte man jedoch davon ausgehen, daß auch Gesetzesbrecher nach ihren Vorstellungen für allgemeingültige Regeln gehandelt haben.
  • Jeder Mensch hat das Recht auf Freiheit, zumindest auf genug Freiheit, um die Anforderungen des Moralgesetzes erfüllen zu können.
  • Regeln und Gesetze sind dort aufzustellen, wo die Freiheit des einen auf die Freiheit des anderen trifft.

Der ka[n]tegorische Imperativ ist somit am ehesten als Bauanleitung für Gesetze anzusehen.
Im allgemeinen, staatlichen Bereich, sollten diese Prinzipien bei der Schaffung von Gesetzen berücksichtigt werden. Wieviel Freiheit man dem Einzelnen nehmen oder geben will, läßt sich jeweils zu gegebener Zeit entscheiden.
Natürlich steht weiterhin über allen Gesetzen der Wunschtraum, daß jeder Mensch nach dem Moralgesetz handelt. Dann wären Gesetzbücher und Menschenrechtsdefinitionen überflüssig.
Kants Aussagen sollten allerdings vielmehr ganz im Sinne der Aufklärung verstanden werden, um für sich selbst persönliche Prinzipien und Verhaltensgrundsätze aufzustellen: Der freie Mensch schafft seine Gesetze selbst.


Zusammenfassungen als JPEG-Dateien:


Literatur:

  • Jostein Gaarder: "Sofies Welt", München 1993
  • Arno Baruzzi: "Einführung in die politische Philosophie der Neuzeit", Darmstadt 1983
  • Karl Jaspers: "Kant - Leben, Werk, Wirkung", München 1975
  • Norbert Hinske: "Kant als Herausforderung an die Gegenwart", Freiburg 1980
  • "Meyers Taschenlexikon", Mannheim 1992

    PCB 1998